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Impfung gegen Blauzungenkrankheit

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Die Veterinärabteilung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten lädt zur verpflichtenden Impfung der Blauzungenkrankheit.

Geimpft werden alle Rinder ab einem Alter von 3 Monaten und alle Schafe und Ziegen ab einem Alter von 4 Wochen und die Impfung muss bis Ende März 2009 abgeschlossen sein.
Die Impfgebühr sowie der Impfstoff wird aus öffentlichen Mitteln bezahlt.

Amtliche Schutzimpfungen gegen anzeigepflichtige Tierseuchen (hiezu zählt die Blauzungenkrankheit) sind veterinärpolizeilich angeordnete Maßnahmen zur Verhinderung einer Seuchenverbreitung und können vom Tierhalter nicht abgelehnt werden.