Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Aktuelles

Nationalratswahl 2013

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Am Sonntag, 29. September 2013 findet die Nationalratswahl statt.

In Haag wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die bis spätestens am 29. September 2013 das 16. Lebensjahr vollenden werden (Geburtsdatum: 29.9.1997 und älter), am Stichtag 9. Juli 2013 ihren Hauptwohnsitz in Haag hatten, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis der Stadtgemeinde Haag eingetragen sind.

An alle Wahlberechtigten wird rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlnachrichtskarte verschickt, auf der Wahllokal, Wahlzeit und Eintragungsdaten im Wählerverzeichnis vermerkt sind.
Nehmen Sie diese Wahlnachrichtskarte mit ihrem Ausweis zur Wahl mit.

Briefwahl:

Wahlberechtigte, die ihre Stimme in einem anderen Wahlkartensprengel, in einer anderen Gemeinde in Österreich oder per Briefwahl im In- oder Ausland abgeben wollen, können bis spätestens Mittwoch, dem 25. September 2013 schriftlich oder bis spätestens Freitag, dem 27. September 2013 (12:00 Uhr) persönlich (oder auch schriftlich, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller(in) bevollmächtige Person möglich ist), eine Wahlkarte im Stadtamt beantragen.

Achtung:
Telefonische Anträge sind gesetzlich untersagt!

Bitte beachten Sie weiters, dass Sie die Wahlkarte keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres beantragen können!

Schriftliche Beantragung:

Wichtig ist dabei, dass Sie bei diesen Anträgen entweder Ihre Reisepassnummer oder eine Kopie oder bei Mails einen Scan eines persönlichen Dokumentes (z.B. Lichtbildausweis) anfügen (Ausnahme: bei einer Online-Antragstellung mittels qualifizierter elektronische Signatur)

Mündliche Beantragung:

Persönlich im Gemeindeamt.

Wie wähle ich mit der Briefwahlkarte!

Sie bekommen Ihre Briefwahlkarte mittels eingeschriebener Briefsendung (Ausnahme: bei einer Online-Antragstellung mittels qualifizierter elektronische Signatur erhalten Sie ihre Briefwahlkarte mittels einfacher Briefsendung) oder Sie holen sich diese vom Stadtamt Haag ab.
Briefwahlkarten können vom Stadtamt Haag erst nach dessen Erhalt vom Bundesministerium (zirka Anfang September), ausgestellt werden.

Wichtig ist, dass Sie im Falle der Abholung von Briefwahlkarten für Familienangehörige (Eltern / Kinder) oder andere Personen eine „Vollmacht“ (einfaches Schreiben, auf dem der Empfänger der Wahlkarte mit seiner Unterschrift bestätigt, wer für ihn die Briefwahlkarte abholen darf) vorweist. (Datei herunterladen: PDFVollmachtsformular als download)

Die Briefwahlunterlagen enthalten

  • den amtlichen Stimmzettel,
  • das Wahlkuvert,
  • ein Informationsschreiben

Wenn Sie die Briefwahlkarte erhalten, können Sie sofort wählen. Der Vorgang der Stimmabgabe mittels Briefwahl kann dem der Wahlkarte beigelegten Informationsschreiben "Informationen betreffende der Stimmabgabe mit Wahlkarte" entnommen werden.
Im Inland besteht auch die Möglichkeit, am Wahltag vor einer Wahlbehörde zu wählen. In diesem Fall hat der Wahlkarteninhaber(in) den Briefumschlag bis zur Stimmabgabe sorgfältig zu verwalten und am Wahltag dem (der) Wahlleiter(in) zu überreichen. Vor der Wahlbehörde hat sich der (die) Wahlkartenwähler(in) durch eine Urkunde oder sonstige amtliche Bescheinigung, aus der seine (ihre) Identität ersichtlich ist, auszuweisen.

Wichtig:
Wenn Sie eine Briefwahlkarte beantragt haben, dürfen Sie ohne Vorlage dieser Wahlkarte auch nicht in ihrem zuständigen Wahlsprengel wählen.
Die Wahlkarte ist ein Dokument.